Talal, 42

„Ich liebe meinen Beruf als Physiotherapeut. In Syrien hatte ich 14 Jahre lang meine eigene Praxis. Ich erinnere mich gern an diese Zeit zurück. Menschen mit und ohne Behinderung kamen zu mir und ließen sich von mir helfen, obwohl es keine gesetzlichen Krankenkassen wie in Deutschland gab. Jeder Patient musste seine Behandlung selbst bezahlen. Dafür gab es aber mehr Freiheiten. Ich sah mir die Beschwerden des jeweiligen Patienten an und bestimmte selbst die Art der Behandlung. In Deutschland wird einem das vom Arzt vorgeschrieben. Als der Krieg ausbrach, musste ich natürlich schließen. Ich wollte mit meiner Familie nicht in Gefahr geraten. Mein Bruder, der schon nach Schweden geflohen war, riet mir zu Deutschland. Er erzählte mir, dass es dort ein sehr gutes Gesundheitssystem gibt, in dem ich gut arbeiten könnte.

2015 kam ich nach Merseburg, und alles war fremd für mich. Ich fing jedoch sofort an, die Sprache zu lernen und soziale Kontakte zu knüpfen. Ich hörte von einem Freund, dass ich meinen Berufsabschluss in Deutschland anerkennen lassen muss. Also ging ich allein zum Landesverwaltungsamt, um meine Unterlagen abzugeben. Leider waren diese nicht vollständig und außerdem brauchte ich noch eine Weiterbildung, um wieder als Physiotherapeut arbeiten zu können. Das Jobcenter riet mir, mich mit meinen Sorgen an das IQ Netzwerk zu wenden. Außerdem half mir mein jetziger Chef sehr in der Übergangsphase des laufenden Anerkennungsverfahrens. Er vertraute auf meine Fähigkeiten und beschäftigte mich zunächst als Assistent in der Physiotherapie. Als ich dann das staatlich anerkannte Zeugnis als Physiotherapeut in den Händen hielt, übernahm er mich. Seitdem arbeite ich in der Mehlhorn Praxis in Merseburg und bin sehr glücklich darüber.“


Sie möchten in Deutschland gern in dem Beruf arbeiten, den Sie in Ihrer Heimat erlernt haben? Das IQ Netzwerk berät Sie gern kostenlos und unterstützt Sie beim Finden der für Ihren Berufs- oder Studienabschluss zuständigen Anerkennungsstelle (Behörde). Weiterhin informieren wir Sie zu Qualifizierungsmöglichkeiten nach einer Teil- oder Nichtanerkennung Ihres Abschlusses.

Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit der zuständigen Beraterin oder dem Berater in Ihrer Nähe.