Das Foto zeigt zwei Frauen in einer Beratungssituation. Sie sind einander zugewandt. Beide lächeln. Die Beraterin trägt ihr dunkelbraunes langes Haar zu einem dicken Zopf geflochten. Dazu eine weiße Bluse mit einem blauen Jackett. Die Frau, die sich bei ihr über Anerkennungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten informiert, hat mittellanges braunes Haar und trägt ebenfalls eine weiße Bluse.

Grundlagen Berufsanerkennung

Sie möchten in Deutschland arbeiten? Sie bringen einen ausländischen Bildungsabschluss mit?

Alle Personen mit einem ausländischen Berufsabschluss haben einen Rechtsanspruch auf ein Verfahren zur Anerkennung ihrer ausländischen Qualifikation – unabhängig von Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsstatus.

Sie möchten beraten werden?

Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit der zuständigen Beraterin oder dem Berater in Ihrer Nähe. Hier finden Sie die richtigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner.

Die Anerkennung eines Berufes oder Studiums bedeutet, dass im Ausland erworbene Qualifikationen mit einem ähnlichen deutschen Abschluss verglichen und als gleichwertig anerkannt werden. Das geschieht in einem gesetzlich geregelten Verfahren.

Für Personen, deren Qualifikationen als nicht-gleichwertig beurteilt werden, besteht die Möglichkeit, im Rahmen einer Anpassungsqualifizierung die volle Gleichwertigkeit zu erhalten. So werden ihre Chancen am deutschen Arbeitsmarkt verbessert. Für manche Abschlüsse ist eine Anerkennung die Voraussetzung, um den Beruf in Deutschland ausüben zu dürfen.

Die Beratungsstellen:

  • beraten Sie bei der Frage, ob Sie überhaupt eine Anerkennung benötigen
  • unterstützen Sie beim Finden der für Ihren Berufs- oder Studienabschluss zuständigen anerkennenden Stelle
  • beraten Sie zu Qualifizierungsmöglichkeiten nach einer Teil- oder Nichtanerkennung Ihres Abschlusses

 

 

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