Wir haben wichtige Neuigkeiten für Sie!

Dank des neuen Pflegestudiumstärkungsgesetzes haben sich die Anforderungen an die einzureichenden Dokumente für den Anerkennungsprozess geändert. Diese Änderungen sollen Ihnen den Prozess erleichtern:

1️. Apostillen und Legalisationsvermerke sind nicht mehr erforderlich: Sie müssen Ihre Dokumente nicht mehr durch Apostillen oder Legalisationsvermerke beglaubigen lassen.

2. Übersetzungen und Kopien: Ab sofort können die Übersetzungen Ihrer Dokumente an einfache Kopien geheftet werden. Früher mussten diese Übersetzungen an amtlich beglaubigte Kopien angeheftet werden.

Diese Änderungen sparen Ihnen Zeit und Kosten und vereinfachen den Anerkennungsprozess. Wir hoffen, dass diese Nachricht für Sie eine Erleichterung darstellt.

Bei Fragen oder Unklarheiten stehen wir wie immer gerne zur Verfügung.

Ihr Beratungsteam Gesundheit