Bestandene Prüfung der ausländischen Juristinnen und Juristen

Nachdem im Juli 2020 der erste Qualifizierungskurs mit Erfolg verabschiedet wurde, starteten im November 2020, 11 Teilnehmende aus unterschiedlichen Nationen in den zweiten Qualifizierungskurs zur/m Rechtsanwaltsfachangestellten. Dabei verfolgten alle das Ziel, ihre Chancen auf dem deutschen Arbeitsmarkt zu erhöhen und dadurch die berufliche als auch gesellschaftliche Anerkennung zu gewinnen. 

Ein abgeschlossenes Jurastudium oder eine vergleichbare Ausbildung waren Grundvoraussetzungen, um an dem Kurs teilnehmen zu können, ebenso wie der Nachweis über ein B1 Sprachzertifikat. Im wöchentlichen Deutschunterricht, konnten die Teilnehmenden ihre sprachlichen Kenntnisse bis auf C1 Niveau erhöhen. Neben dem Deutschunterricht, erlangten die Lernenden nach einer Einführung in die Grundlagen des Berufes zum/r Rechtsanwaltsfachangestellten auch fachliches Wissen, bspw. in den Bereichen Gesetze und Verordnungen, Wirtschaftsrecht, Zwangsvollstreckung, Familien- und Erbrecht als auch Vergütung und Kosten. 

Neben dem sprachlichen und fachlichen Wissen, festigten die Teilnehmenden in einem fast 1-jährigen Praktikum, in engagierten Kanzleien aus Magdeburg und Umgebung, ihr praktisches Wissen, sodass hier gute Voraussetzungen für einen erfolgreichen Start in das Berufsleben gewährleistet werden konnten. Nach zwei Jahren war es dann endlich geschafft. Die Abschlussprüfungen fanden im Oktober 2022 statt, die ebenfalls, wie beim ersten Kurs, erfolgreich verliefen. Am 16. Dezember wurden die Teilnehmenden im offiziellen Rahmen verabschiedet und erhielten ihren Fachangestelltenbrief, der von der Rechtsanwaltskammer Sachsen-Anhalt übergeben wurde. 

Nach zwei sehr erfolgreichen Durchläufen der Kurse, befindet sich ein weiterer Kurs beim Europäischen Bildungswerk für Beruf und Gesellschaft gGmbH in der Zertifizierungsphase und wird im Frühjahr 2023 unter anderen Rahmenbedingungen angeboten.