PDF: Leitfaden zu § 17a Aufenthaltsgesetz

Das am 1. August 2015 in Kraft getretenen § 17a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) versetzt Fachkräfte aus Drittstaaten in die Lage, die im Rahmen eines Anerkennungsverfahrens festgestellten wesentlichen Unterschiede durch Teilnahme an einer Qualifizierungsmaßnahme auszugleichen und dadurch die berufliche Anerkennung bzw. die Berufszulassung in Deutschland zu erreichen. Nach Erlangung einer vollen Gleichwertigkeit bzw. einer Berufszulassung kann dann bis zu ein Jahr lang ein Arbeitsplatz gesucht werden. Fachkräfte haben somit die Möglichkeit, sich für eine volle Gleichwertigkeit zu qualifizieren und in den Arbeitsmarkt zu integrieren.

Der Leitfaden wurde in Kooperation der IQ-Fachstellen "Beratung und Qualifizierung“ und "Einwanderung“ sowie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) erstellt und dient den im Kontext des § 17a AufenthG beteiligten Akteuren als Überblick über die Zuständigkeiten und Schnittstellen im Verfahren nach § 17a AufenthG.

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