Arbeitshilfe: Die Ausbildungsduldung - Praxistipps und Hintergründe

Am 6. August 2016 trat das Integrationsgesetz in Kraft, mit welchem erstmals ausdrücklich der Anspruch auf Erteilung einer Duldung zum Zwecke der Ausbildung in das Aufenthaltsgesetz aufgenommen wurde. Die vorliegende aktualisierte Arbeitshilfe "Die Ausbildungsduldung nach § 60a Abs. 2 S. 4 ff. AufenthG: Praxistipps und Hintergründe" von "der Paritätische Gesamtverband" erläutert die einzelnen Voraussetzungen genauer. Er berücksichtigt neben den Anwendungshinweisen des Bundesinnenministeriums auch die Ländererlasse sowie die in der Zwischenzeit ergangene Rechtsprechung.

Foto: © Anita Schiffer-Fuchs