Aktuell steigt die Zahl der Einreise von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten verschiedener Nationalitäten. Das Jugendamt ist dazu verpflichtet, diese bei Feststellung im Raum Magdeburg in Obhut zu nehmen und in geeigneter Form unterzubringen. Gegenwärtig übersteigt jedoch die Anzahl der Neuankömmlinge die verfügbaren Plätze in der Kinder- und Jugendhilfe, sodass Magdeburg bereits weit über der vom Landesverwaltungsamt vorgeschriebenen Aufnahmequote liegt. Die weitere Einreiseentwicklung von unbegleiteten Minderjährigen ist nicht prognostizierbar. Diese vorläufige Inobhutnahme ist eine Muss-Leistung des Jugendamtes und ist unabhängig von der zu erbringenden Aufnahmequote.
Die kurzfristige Schaffung von zusätzlichen Plätzen in den Kinder- und Jugendeinrichtungen ist nicht möglich. Somit sieht sich das Jugendamt gezwungen, andere Wege zu gehen. Eine Möglichkeit wird darin gesehen, unbegleitete Minderjährige bei Privatpersonen unterzubringen, die eine ehrenamtliche Betreuung in ihrem eigenen Haushalt übernehmen können.
Gemäß §44 Abs. 1 Satz 4 SGB VIII ist die Betreuung eines Kindes/Jugendlichen bis zu acht Wochen möglich. Das Jugendamt würde im Rahmen der vorläufigen Inobhutnahme gemäß §42a SGB VIII den Haushalt abprüfen und mit den Freiwilligen sprechen, ob hier eine dem Kindeswohl dienliche Unterbringung möglich ist.
Nach Ankunft werden die unbegleiteten Minderjährigen zur landesweiten Verteilung (sprich: innerhalb Sachsen-Anhalt) angemeldet und verlassen Magdeburg nach maximal 28 Tagen.
Rückfragen beantwortet Ihnen gerne Herr Liebig, FB unbegleitete minderjährige Ausländer im Jugendamt, Tel.: 0391/ 540 3185, E-Mail: Janiko.Liebig(at)jga.magdeburg(dot)de