Das bringt der Brexit

Am 31. Januar 2020 verließ das Vereinigte Königreich die Europäische Union. Durch den sogenannten „Brexit“ veränderten sich die rechtlichen Bedingungen für die Anerkennung der britischen Bildungsabschlüsse in Deutschland. Zunächst wurde eine Übergangszeit bis zum 31.12.2020 festgelegt, in der die alten Regelungen gelten. Danach werden die Berufsabschlüsse aus dem Vereinigten Königreich wahrscheinlich behandelt, wie die aus den sogenannten Drittstaaten. Das sind im Allgemeinen Staaten, die nicht zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören. Konkrete Gesetze und Maßnahmen sind jedoch erst nach der Übergangszeit zu erwarten.

Wurde die Anerkennung einer britischen Berufsqualifikation vor dem Ende des Übergangszeitraums beantragt und noch nicht entschieden, soll die Entscheidung nach den Regelungen erfolgen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung galten. Genauere Informationen finden Sie auf der Homepage des Online-Portals „Anerkennung in Deutschland“. Dort lassen sich mit Hilfe des „Anerkennungs-Finder“ aktuelle Auskünfte einholen.

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