Ein Mann kommt mit dem Zug im Bahnhof an

Neuerungen durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG)

Mit dem am 1. März 2020 in Kraft getretenen Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) wird die Einwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten teilweise neu geregelt. Ziel ist es, die Anzahl der Einwanderungen von Hochschulabsolventinnen bzw. -Absolventen und Personen mit qualifizierter Berufsausbildung aus nicht-europäischen Ländern zu steigern und diesen einen schnelleren Einstieg in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen.

Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz gehen wesentliche Veränderungen in Bezug auf den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt sowie zu Sprach- und Qualifizierungsmaßnahmen für Fachkräfte aus Drittstaaten einher.

Hier finden Sie eine Übersicht zu besagten Neuerungen.