Sie möchten in Sachsen-Anhalt arbeiten? Sie bringen einen ausländischen Bildungsabschluss mit?

Alle Personen mit einem ausländischen Berufsabschluss haben einen Rechtsanspruch auf ein Verfahren zur Anerkennung ihrer ausländischen Qualifikation – unabhängig von Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsstatus.

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Die Anerkennung eines Berufes oder Studiums bedeutet, dass im Ausland erworbene Qualifikationen mit einem ähnlichen deutschen Abschluss verglichen und als gleichwertig anerkannt werden. Das geschieht in einem gesetzlich geregelten Verfahren.

Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit der zuständigen Beraterin oder dem Berater in Ihrer Nähe. Nutzen Sie hierfür die Ansprechpartnersuche​​​​​​​, hier finden Sie die richtigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner.

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