Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat einen aktualisierten Leitfaden "Flüchtlinge: Kundinnen und Kunden der Arbeitsagenturen und Jobcenter" veröffentlicht.
Der Leitfaden informiert dabei über erste grundlegende Schritte, die beim Arbeitsmarktzugang von Flüchtlingen beachtet werden müssen. Er klärt über die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen auf. Z. B. über den Aufenthaltsstatus der betreffenden Person, zuständige Behörden für die Beratung und Vermittlung, Förderinstrumente nach SGB II und III sowie BAföG u.a. Darüber hinaus sind Hinweise zu Angeboten der Deutschsprachförderung sowie zur Anerkennung von Bildungsabschlüssen zu finden.
Der Leitfaden richtet sich insbesondere an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Arbeitsagenturen und Jobcenter. Er beinhaltet wichtige Adressüberblicke zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse beim Förderprogramm "Integration durch Qualifizierung (IQ)" sowie über Beratungsstellen zur Arbeitsmarktintegration der IvAF-Projektverbünde bundesweit.